Mindestlohn ab 01.07.2021

Ab dem 1. Juli 2021 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in der Landwirtschaft 9,60 Euro brutto pro Zeitstunde. Seit dem 1. Januar 2018 ist mindestens der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau zu zahlen.

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