Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 03. November 2021

Am 03. November 2021 hat der Bayerische Ministerrat erneut getagt und über die weitere Vorgehensweise in der Corona-Krise beraten.

Die wichtigsten Beschlüsse

Keine Veränderung der Laufzeit der 14. BayIfSMV
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) wird vorerst nicht verlängert und läuft weiterhin zum 24. November 2021 aus. Über den weiteren Fortbestand wird vor Auslaufen der BayIfSMV erneut beraten.

Schulen

  • Maskenpflicht für eine Woche in den Grundschulen und für zwei Wochen in den weiterführenden Schulen. Es gelten die gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn.
  • Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

Anpassung der Krankenhausampel (§§ 16, 17 BayIfSMV)

  • Gelbe Stufe (§ 16 BayIfSMV)
    • Eingreifen bei einer Einweisung von landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus in den vorangegangenen sieben Tagen oder landesweiter Belegung von mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten
    • Maskenstandard ist die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske).
    • In Kraft treten der bekannten Sonderregeln in Schulen (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske statt FFP2).
    • 3G plus statt 3G unter Beibehaltung der Regelungen für 3G (keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen.)
    • 2G in Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen.
    • Testkonzepte in Pflegeeinrichtungen (unabhängig vom Impfstatus sind mindestens zweimal wöchentlich Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorzunehmen.)
  • Rote Stufe (§ 17 BayIfSMV)
    • Eingreifen bei einer landesweiten Belegung von mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten
    • 2G statt 3G (Ausgenommen sind Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Dort gilt 3G plus.)
    • 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt nicht für den Handel und den ÖPNV.

Regionale Hotspotregelung

  • Eingreifen bei einer Auslastung der Intensivbetten zu mindestens 80 % und Überschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 300
  • Geltung der Maßnahmen, die bei roter Krankenhausampel gelten würden (s.o.).

Quarantäne für enge Kontaktpersonen
Entfall der Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen und Erhöhung der Quarantänedauer für diese Personengruppe auf 10 Tage betragen.

Bonus für Pflegekräfte
Staatlich finanzierter Bonus an Klinikbeschäftigte (insbesondere Pflegekräfte).

In-Kraft-Treten
Die Regelungen aus den Beschlüssen werden zum 06. November 2021 (Samstag) in Kraft treten.

Originalwortlaut der Beschlüsse

Den Originalwortlaut der Beschlüsse haben wir Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung gestellt.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (03.11.2021)

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