Corona: Verlängerung der Anordnung von Maßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben
Am 28. Dezember 2021 hat das Bayerische Gesundheitsministerium die Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Anordnung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben zum Zwecke der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Inhalt
Diese Allgemeinverfügung regelt die Testpflicht in landwirtschaftlichen Betrieben, den Umgang mit Personen, deren Testergebnis noch nicht vorliegt und Meldepflichten des Betriebsinhabers.
Text der Allgemeinverfügung
Den Text der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter Rechtsgrundlagen/Allgemeinverfügungen/Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben
Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (29.12.2021)