Corona-Schutzimpfung und Impfaktionen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Anlässlich der bevorstehenden Anbausaison und dem damit verbundenen
Anstieg der Einreise von Saisonarbeitskräften, weist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf das Impfangebot für Saisonarbeitskräfte der bayerischen Staatsregierung hin.

Jedes Jahr kommen viele Menschen vor allem aus Osteuropa nach Bayern, um in den landwirtschaftlichen Betrieben bei der Bewältigung der Kulturarbeiten und der Ernte als Saisonarbeitskräfte zu helfen. Gerade im Bereich der handarbeitsintensiven Sonderkulturen ist diese Hilfe unerlässlich. Damit alle in den landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Personen – also Familienangehörige, dauerhaft und befristet Beschäftigte – auch in der kommenden Anbausaison 2022 optimal vor COVID-19 geschützt sind, wird gebeten, den Saisonarbeitskräfte in den Betrieben  zu einer Immunisierung mit einem in Deutschland anerkannten Impfstoff zu raten.

Bitte unterstützen Sie die Saisonarbeitskräfte bei der Wahrnehmung eines Impftermins. Sollte in Deutschland, wie es derzeit diskutiert wird, eine stufenweise Impfpflicht eingeführt werden, können je nach deren Ausgestaltung in Zukunft möglicherweise nur noch Saisonarbeitskräfte in Bayern tätig werden, die mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sind.

Seitens der bayerischen Staatsregierung besteht das Angebot einer kostenlosen Impfung für die Saisonarbeitskräfte, da in der Bundesrepublik Beschäftigte – dazu zählen auch Saisonarbeitskräfte – einen entsprechenden Anspruch haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 Coronavirus-Impfverordnung).

Die Impfung kann durch niedergelassene Ärzte durchgeführt werden, wird aber auch von jedem Impfzentrum angeboten. Termine für die Impfzentren können online vereinbart werden (www.impfzentren.bayern.de).

Es kann auch im Wege von Sonderimpfaktionen durch die Impfzentren geimpft werden. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat die Impfzentren informiert, dass die Betriebe dementsprechend Kontakt mit den Impfzentren aufnehmen und darum gebeten, in Abstimmung mit den Betrieben entsprechende Sonderimpfaktionen durchzuführen. Die Betriebe können auch Arztpraxen für Impfaktionen ansprechen.