Corona-Maßnahmen in Bayern im Mai 2022

Das Bayerische Regierungskabinett hat am 26. April 2022 unter Vorsitz von Ministerpräsident Dr. Markus Söder getagt und unter anderem Beschlüsse zu den Corona-Maßnahmen in Bayern ab Mai 2022 gefasst.

Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert und zugleich in folgenden Punkten angepasst:

In den Schulen fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.

Ebenso fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung weg. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (26.04.2022)