Kleinbeihilfe Agrar: Bis 31. Oktober 2022 online beantragen

Damit landwirtschaftliche Unternehmen die „Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine“ zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe angeschrieben.

Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen vom 01. bis 31. Oktober 2022 den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen.

„Mit der direkten Ansprache können wir allen berechtigten klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft passgenau zukommen lassen“, betont Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der BLE. „Wir rechnen mit rund 15.000 Antragstellern.“

Antragsverfahren nur online möglich

Beihilfeberechtigt sind Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro.

Antragsberechtigt sind u.a. Betriebe des Weinbaus (Traubenproduktion und Weinerzeugung). Die Kleinbeihilfe beträgt im Weinbau Weinbau 63 Euro je Hektar Anbaufläche.

Das Antragsverfahren findet ausschließlich elektronisch statt, die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr. Die Kleinbeihilfe erhalten die Betriebe noch in diesem Jahr.

Antragsberechtigte Unternehmen werden durch die BLE hierüber per Brief informiert und erhalten ihre Unternehmens-Identnummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie eine PIN zur Anmeldung im oben genannten Antragsportal.

Nach der Anmeldung erfolgt in einem ersten Schritt die Registrierung der für die Antragstellung rechtlich verantwortlichen Person (Inhaber, Prokurist, Geschäftsführer, Erbe usw.) für das Unternehmen. Nur die dabei benannte rechtlich verantwortliche Person ist somit zur Antragstellung berechtigt.

Nach erfolgreicher Registrierung kann ein Antrag auf Gewährung einer Kleinbeihilfe gestellt werden. Dieser Antrag ist ausschließlich über das elektronische Antragssystem unter Beachtung der im Antragsportal bekannt gemachten Antragsverfahrensbestimmungen vom 1. Oktober 2022, 00:00 Uhr bis zum 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr einzureichen.

Hintergrund

Die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zu großen und unerwarteten Preisanstiegen bei Energie, Futter- und Düngemitteln geführt. Um die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten, gewährt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen.

Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antragsportal gibt es unter: www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar. Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2155 oder per E-Mail an kleinbeihilfe-agrar@ble.de zur Verfügung.

Quelle: BLE Pressinformation vom 04.10.2022