Zucker-Alkohol-Verhältnis aufgehoben
Seit dem 15. Dezember 2023 ist auch in Franken / Bayern kein Zucker-Alkohol-Verhältnis mehr vorgeschrieben. Die Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV) wurde entsprechend geändert.
Den vollständigen Text finden Sie unter hier.