Mitgliederversammlung des Fränkischen Weinbauverbands e.V. am 9. April 2024

Der Fränkische Weinbauverband e.V. lädt alle Mitglieder sowie die Vertreter befreundeter Organisationen und Institutionen herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 9. April 2024. Beginn ist um 17.00 Uhr in Winzergemeinschaft Franken eG (GWF | Alte Reichsstraße 70, 97318 Kitzingen).

Als Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung durch Vizepräsident Andreas Oehm
  2. Totengedenken durch Präsident Artur Steinmann
  3. Geschäftsbericht 2023 – Geschäftsführer Hermann Schmitt
  4. Bericht aus dem Ausschuss „Profilierung und Herkunft“ – Präsident Artur Steinmann und Weinbaureferent Stephan Schmidt
  5. Tätigkeitsberichte der Arbeitskreise
    a. Weinbau – Beate Leopold
    b. Kellerwirtschaft – Dr. Klaus-Peter Heigel
    c. Markt – Cornelius Lauter
    d. „Franken – Wein.Schöner.Land!“ – Dr. Hermann Kolesch
  6. Bericht über den Jahresabschluss und die Rechnungsprüfung 2023
    a. durch Dipl.-Kfm. Frank Rumpel, ECOVIS BLB Steuerberatung
    b. Bericht der Rechnungsprüfer
    c. Entlastung für Präsidium und Geschäftsführung
  7. Beschlussfassung über den Haushaltsvoranschlag 2024
  8. Wahl dreier Rechnungsprüfer
  9. Änderung im Präsidium
    a. Verabschiedung Vizepräsident Horst Kolesch
    b. Vorstellung und Wahl eines neuen Vizepräsidenten
  10. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 3. April 2024 schriftlich an die Geschäftsstelle (Stephan Schmidt | sts@haus-des-frankeinweins.de) zu richten.

Informationen zur Wahl eines neuen Vizepräsidenten
Gemäß §11 Abs. 4 der Satzung des Fränkischen Weinbauverbands obliegt es der Mitgliederversammlung , einen neuen Vizepräsidenten zu wählen, wenn ein Vizepräsident vorzeitig aus dem Präsidium ausscheidet.

Das Stimmrecht richtet sich nach der Höhe der zum Weinbauverband geleisteten Beiträge (§9 Abs. 4). Laut Beitragsordnung ist der Beitrag am 15.02. eines jeden Jahres nach Rechnungsstellung durch den Fränkischen Weinbauverband zur Zahlung fällig. Sofern noch nicht geschehen bitten wir um Begleichung des Beitrags bis spätestens zum 3. April 2024.

Das Stimmrecht kann durch schriftliche Vollmacht einem anderen ordentlichen Mitglied zur Ausübung übertragen werden; jedoch kann ein ordentliches Mitglied nicht mehr als 10 andere ordentliche Mitglieder vertreten (§9 Abs. 5). Ein Formular zur Vollmachtserteilung finden Sie hier zum Download.

Die Ausgabe der Stimmzettel erfolgt ab 16.30 Uhr. Wir bitten Sie, dieses Angebot wahrzunehmen, um einen pünktlichen Beginn zu gewährleisten.

Präsident Artur Steinmann, das Präsdium sowie Geschäftsführer Hermann Schmitt und die Vorsitzenden der Arbeitskreise freuen sich auf die Teilnahme zahlreicher Mitglieder und Vertreter der befreundeten Organisationen und Institutionen.