Jetzt gilt’s: Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration halten Einzug!

Der Fränkische Weinbauverband e.V. und das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) haben bereits darauf hingewiesen, dass Erzeugnisse, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt worden sind, mit einem Zutatenverzeichnis und einer Nährwertdeklaration zu kennzeichnen sind.

Erste Erfahrungen haben die meisten Betriebe bei ihren „Seccos“, Perlweinen mit zugesetzter Kohlensäure, gemacht. Da sich die Weinernte 2024 langsam aber sicher nähert, wird es spätestens jetzt Zeit, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen. Wir verweisen auf das umfangreiche Infoblatt, das unter https://t1p.de/g5gno heruntergeladen werden kann. Außerdem möchten wir folgende Hinweise geben:

Allgemeiner Hinweis

Alle verpflichtenden Angaben können direkt auf Etiketten gedruckt werden. Es gibt keine Pflicht, einen QR-Code auf Etiketten zu drucken. Dies ist eine technische Möglichkeit, die bisher einmalig in der Kennzeichnung von Lebensmitteln ist. Egal für welche Lösung Sie sich entscheiden: nehmen Sie zeitnah Kontakt mit den Designern Ihrer Etiketten und Preislisten auf. Denken Sie auch an die Kennzeichnung im Online-Shop.

Fernabsatz – Preislisten

Trotz gestiegener Absatzzahlen über Online-Shops spielt für viele direktvermarktende Betriebe die gedruckte Kundenpreisliste nach wie vor eine wichtige Rolle. Wenn diese zur direkten Bestellung der Weine dient, müssen auch dort Zutatenverzeichnis und Nährwertinformationen angegeben werden. Ist in Preislisten etc. zu wenig Platz für eine Angabe der Nährwerte in Tabellenform, dann dürfen die Nährwerte ausnahmsweise auch hintereinander aufgeführt werden. Eine gute Lesbarkeit muss jedoch weiterhin gewährleistet sein. Grundsätzlich ist auch hier eine direkte Verlinkung (etwa über einen QR-Code) des Zutatenverzeichnisses und der Nährwertangaben denkbar.

Wenn Sie auf den Abdruck von Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration in der Preisliste verzichten wollen, vermeiden Sie direkte Aufforderungen zur Bestellung, bspw. über ein Bestellformular oder eindeutige Mailadressen wie verkauf@… oder bestellen@… .Verweisen Sie Ihre Kunden stattdessen auf Ihren Online-Shop bzw. verlinken Sie zu Ihrem Shop über einen QR-Code.

Denken Sie immer daran: Ihr Kunde muss vor Abschluss des Bestellvorgangs einfach, d.h. übersichtlich und ohne langes Suchen, auf Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung zugreifen können.