Zweites Entlastungspaket zum Umgang mit den Energiekosten

In der Nacht zum 24. März 2022 hat sich die Ampelkoalition auf ein zweites Entlastungspaket zum Umgang mit den hohen Energiepreisen vor dem Hintergrund des Russland-Ukraine-Krieges geeinigt. Das Paket enthält Ad-hoc-Maßnahmen mit einer schnellen Entlastungswirkung vor allem für den Bürger, aber auch mittel- bis langfristige Vorhaben, etwa bei der Energieeffizienz.

Spritkostenreduktion

Durch eine auf drei Monate befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäisches Mindestmaß wird der Benzinpreis um 30 Cent und der Dieselpreis um 14 Cent pro Liter gesenkt. Hierbei handelt es sich um die einzige Maßnahme im Entlastungspaket, die kurzfristig auch der Wirtschaft hilft.

Energiepreispauschale und Familienzuschuss

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine sogenannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Die Auszahlung soll über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren erfolgen. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer und soll unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen zusätzlich gewährt werden. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um keine geeignete Sofortmaßnahme, da sie erst im Jahr 2023 wirkt. Zudem verschiebt die Abwicklung des Zuschusses über den Arbeitgeber die Verantwortung auf die Unternehmen.

Außerdem wird ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro für jedes Kind über die Familienkassen ausgezahlt (Anrechnung auf Kinderfreibetrag).

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Um möglichst schnell unabhängig von russischen Erdgaslieferungen zu werden, steht neben einer Diversifikation des Erdgasbezugs, zum Beispiel durch LNG-Importe (Flüssigerdgas), die Steigerung der Energieeffizienz im Wärmebereich im Fokus der Bundesregierung. Um dies zu erreichen, soll ab 2023 im Neubau der Effizienzstandard 55 gelten und ab 2024 jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Darüber hinaus startet die Bundesregierung eine Offensive zum Austausch von Gaskesseln durch Wärmepumpen sowie weitere Initiativen zur Energieeffizienz.

Umfassendes Belastungsmoratorium erforderlich

Aus Sicht der bayerischen Wirtschaft ist das Entlastungspaket unzureichend. Die dramatischen Preissteigerungen bei Strom, Gas und Kraftstoffen treffen alle Branchen unmittelbar. Viele Unternehmen kämpfen noch mit den Folgen der Corona-Krise. Aus diesen Gründen muss die Energiesteuer auf alle Energieträger ausgesetzt werden und es ist ein umfassendes Belastungsmoratorium erforderlich, zu dem die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum sowie die Aussetzung des nationalen CO2-Preises gehören. Diese Maßnahmen hätten eine breite Entlastungswirkung für Wirtschaft und Gesellschaft.

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (24.03.2022)