Corona Update: 3Gplus in Heckenwirtschaften

Bayern schaltet auf Ampelstufe „Rot“ +++ 3Gplus in Heckenwirtschaften beachten +++ Empfindliche Bußgelder drohen +++ Probeschluck überdenken

Am 04.11.2021 hat der Fränkische Weinbauverband darauf hingewiesen, dass die 3G-Regeln auch in Heckenwirtschaften einzuhalten sind. Wie befürchtet steht die Krankenhausampel in Bayern seit 09.11.2021 auf „Rot“. In der Gastronomie, somit auch in Heckenwirtschaften, müssen die 3Gplus-Regeln eingehalten werden. Es besteht also die Verpflichtung zu einer wirksamen Zugangskontrolle samt Identitätsfeststellung mittels amtlichen Ausweisdokuments in Bezug auf jede Einzelperson. Eine Dokumentation der entsprechenden Daten ist auch nicht erforderlich.

Verantwortlichen und Inhabern, die nicht sicherstellen, dass der Gast einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegt, droht ein Bußgeld i.H.v. 5.000,-€. Zudem hat der Bayerische Ministerrat angekündigt, dass die staatlichen Regelungen verstärkt kontrolliert werden. Hierbei werden die Kreisverwaltungsbehörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu umgehend Polizeibeamte zur Verfügung stellt. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen.

Vereinzelt wurde bereits die Frage nach dem „Probeschluck im Rahmen eines Verkaufsversprächs“ an uns gerichtet. Nach dem neuen Stand der Zahlen und der Ankündigung des Bayerischen Ministerrats raten wir von diesem ab, wenn Sie die Einhaltung der 3Gplus-Regeln nicht garantieren können. Wir empfehlen Ihnen auch für den „Probeschluck“ ein Hygienekonzept nach dem Rahmenkonzept Gastronomie (siehe Download) anzufertigen.

Wir sind uns der Einschränkungen sehr bewusst. Es wurde uns jedoch schon berichtet, dass Gastronomiebetriebe kontrolliert und erste Bußgelder verhängt wurden.

 

Download ›