Duales System: Erinnerung und weitere Informationen

Viele fränkische Winzer nutzen den Rahmenvertrag des fränkischen Weinbauverbands zur preisgünstigen Lizenzierung von Verkaufsverpackungen (Glas, Kartonage, etc.).

Falls Sie Ihre Lizenzierung noch nicht unter Dach und Fach haben, können Sie als Mitglied des Fränkischen Weinbauverbands nach wie vor für das aktuelle Jahr 2021 den Rahmenvertrag mit der Fa. Zentek und damit die spürbaren Preisvorteile der Mengenbündelung nutzen.

Bitte beachten Sie unsere Infos von Dezember 2020. Infos erhalten Sie bei Stephan Schmidt (sts@haus-des-frankenweins.de | Tel. 0931 390 11-16).

Dosenpfand für Wein kommt

Vor dem Hintergrund der ansteigenden Müllflut wird die aktuelle Novelle des Verpackungsgesetzes, das sich aktuell im Gesetzgebungsprozess befindet, ab dem 01.01.2022 die bisherigen Pfandausnahmen für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie Getränkedosen für bestimmte Getränke (wie z.B. Fruchtsäfte, Wein, Prosecco o.ä.) beenden.

Wichtig: Wein- und Sektflaschen aus Glas sind weiter von der Pfandpflicht befreit.

Für Milch, Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse (u.a. Energydrinks) in Einwegkunststoffgetränkeflaschen wird die Pfandpflicht ab dem 01.01.2024 eingeführt.

Verpackungsgesetz: Abgabe der Vollständigkeitserklärung

Bis zum 15. Mai 2021 muss die Vollständigkeitserklärung für 2020 abgegeben werden. Die Verpflichtung hierzu gilt ab Jahresmengen ab 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Pappe, Papier, Karton (PPK) oder 30 Tonnen Kunststoff, Metall, Leichtverpackungen (sobald der Wert bei einer der Materialarten überschritten ist).

Die Erklärung muss durch einen bei der Zentralen Stelle registrierten Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer testiert und abgegeben werden. Diese sind hier zu finden: https://oeffentlicheregister.verpackungsregister.org/Auditor?auditorType=DivisionTwo