FFP2-Maskenpflicht ab dem 18.01.2021

FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr ab dem 18. Januar 2021

Der Bayerische Ministerrat hat am 12. Januar 2021 beschlossen, dass beginnend mit dem 18. Januar 2021 eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandelgelten soll.

Hierzu wurden am 13. Januar 2021 weitere Details bekanntgegeben:

  • Die Verpflichtung soll im Einzelhandel nur für Kunden gelten, nicht für Verkaufspersonal;
  • KN95-Schutzmasken sollen ebenfalls akzeptiert werden;
  • auch wenn die Pflicht unmittelbar ab dem 18. Januar 2021 gelten soll, sollen für eine Übergangs-Woche kulanterweise keine Bußgelder verhängt werden;
  • Kinder unter 15 Jahren sollen von der Pflicht, FFP2-Masken zu tragen, ausgenommen werden (hier besteht weiterhin ab dem 6. Lebensjahr die Pflicht eine normale Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen).

Nähere Details sind noch nicht bekannt. Sobald der Wortlaut der Neuregelungen veröffentlicht ist, werden wir Sie informieren.

Nach aktuellem Kenntnisstand soll das FFP2-Maskenerfordernis allerdings nicht für die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz gelten. Hier dürften weiterhin sogenannte Community- beziehungsweise Alltagsmasken zulässig sein (soweit nicht speziellere Regelungen für den konkreten Arbeitsplatz Masken mit bestimmten Anfordernissen vorschreiben).

Quelle: Mitteilung der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. (13.01.2021)