Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus, Teil B – Investitionsförderung (WBB)

Die LWG informiert:

Das StMELF hat die Investitionsförderung des Bayerischen Programms zur Stärkung des Weinbaus geöffnet. Ab sofort können Anträge gestellt werden. Der Antragsendtermin für diese Auswahlrunde ist der 26. Februar 2021.

Der Antrag muss bis zu diesem Stichtag vollständig an der LWG vorliegen. Nach diesem Endtermin können keine Unterlagen mehr nachgereicht werden!

Bitte beachten Sie: Neue Förderanträge von Antragstellern der Auswahlrunden aus 2018, 2019, 2020 können nur gestellt werden, wenn für diese Anträge bereits ein Zahlungsantrag eingereicht wurde.

Bei Investitionen von über 100.000 € mit einer baulichen Maßnahme ist ein Betreuer der BBV LandSiedlung GmbH (Tel. 0931 279 57 34) oder der BBA GmbH (Tel. 09523 501392) hinzuzuziehen.
Für die Förderung muss an einem Auswahlverfahren teilgenommen werden. Dafür sind min. 4 Punkte erforderlich.
Zur Erfüllung des 1. Prioritätskriteriums „die Analyse des betrieblichen IST-Zustandes“ kann die Beratung durch den nicht staatlich anerkannten Energieberater der LWG (Tobias Dienesch) erfolgen. Wenden Sie sich bitte für eine Terminvereinbarung an: Tobias.Dienesch@lwg.bayern.de.
Prioritätskriterien „Investitionen zur Energieeinsparung bei Gebäuden“ und „Investitionen zur Wärmenutzung aus Biomasse oder Solarenergie, Klimatisierung mit Wärmerückgewinnung“ sind durch einen staatlich anerkannten Energieberater zu bestätigen.

Weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt zum Weinbauprogramm – Teil B Investitionsförderung (WBB)“ und im „Merkblatt zum Auswahlverfahren“ unter

http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/057014/index.php

Wichtig für alle Winzer, die einen Förderantrag zum Stichtag 26. Februar 2021 stellen möchten: ergänzend zum Förderantrag ist eine umfangreiche Prüfung der Förderakten durch die LWG erforderlich, deshalb ist eine fristgerechte und vollständige Bearbeitung der Förderanträge nur sichergestellt, wenn der Antrag auf Unterstützung bis spätestens 12. Februar 2021 an der LWG eingegangen ist! Bitte die Unterlagen nicht zusammenheften!

Nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt zu einem Förderberater der LWG auf:

Dr. Juliane Urban (juliane.urban@lwg.bayern.de, 0931/9801 216) – (Investitionen in Technik und Bauvorhaben ohne Betreuer)
Dr. Matthias Mend (matthias.mend@lwg.bayern.de, 0931/9801 553) – (Bauvorhaben mit Betreuer)
Die Förderberater werden mit Ihnen die Vorgehensweise für eine fristgerechte und vollständige Förderantragsstellung besprechen.

Aufgrund der momentanen Situation ist die LWG vom 18. Dez. 2020 bis 08. Jan. 2021 geschlossen.
Bei Interesse am Programm empfehlen wir Ihnen, sich ab dem 11. Jan. 2021 schnellstmöglich telefonisch an der LWG zu melden.

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Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus, Teil B – Investitionsförderung (WBB)