Weinverkauf

Stand 19.03.2020

Die Einhaltung der geltenden Regelungen und des Verbots von Ausschank und Verkostungen in den Vinotheken wird, wie durch den Bayerischen Innenminister Joachim Hermann angekündigt, durch Polizeikontrollen überwacht.

Die Positivliste des Gesundheitsministeriums nimmt explizit Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwaren-oder Feinkostgeschäfte von der Schließ-Vorschrift aus.

Direktvermarkter und Wochenmärkte dürfen öffnen.

Stand 17.03.2020

Nach Information der Regierung von Unterfranken ist der Betrieb von Vinotheken nicht untersagt, wenn diese ausschließlich dem Abverkauf von Lebensmitteln (z.B. Wein) dienen. Untersagt ist die Verkostung bzw. der Ausschank. Direktvermarkter dürfen öffnen.

Der Fränkische Weinbauverband empfiehlt Gläser aus den Vinotheken auszuräumen, um alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine mögliche Schließung der Vinotheken hervorrufen könnte.