Digitalbonus Agrar: Jetzt beantragen

Seit Donnerstag, den 11. Oktober 2018 können Anträge nach dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital), den sogeannten Digitalbonus Agrar, in Höhe von 500 Euro gestellt werden. Gefördert werden Investitionen in fachbezogene Agrarsoftware im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung und Vermarktung (einschl. Wein- und Gartenbau) sowohl in der Innen- als auch in der Außenwirtschaft, die ein besseres Betriebsmanagement ermöglicht und die Arbeit der Betriebsleiter erleichtert. Darunter fällt beispielsweise Fach-Software wie das „elektronische Kellerbuch“ im Weinbau.

Förderfähig sind Investitionen ab 1.250 Euro netto. Die Softwareprodukte müssen Mindestanforderungen erfüllen, die von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft beziehungsweise der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau festgelegt wurden.

Mit der Öffnung der Antragstellung ist zunächst eine Produktliste mit über 300 auswählbaren Softwareprodukten zur Auswahl freigegeben. Sofern ein vom Antragsteller gewünschtes Agrarsoftwareprodukt nicht in der Produktliste enthalten ist, kann vom Antragsteller auch dieses Produkt verbunden mit der Bitte um Prüfung der Förderfähigkeit und Aufnahme in die Produktliste beantragt werden. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Anträge können ab sofort online über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) unter www.ibalis.bayern.de eingereicht werden. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann die gewünschte Fachsoftware beschafft werden.

Nähere Informationen gibt es unter Download und im Förderwegweiser unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser. Dort findet sich auch eine fortlaufend aktualisierte Produktliste. Der Digitalbonus Agrar ist Teil des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital (BaySL-Digital). Noch im Herbst sollen weitere Programmteile für die Antragstellung geöffnet werden.

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