Winzer haben ein stark erhöhtes Sonnenbrandrisiko

Ein Beitrag der SVLFG (Autor: Petra Stemmler-Richter, SVLFG)

Sonne auf der Haut ist unverzichtbar – unter anderem deshalb, weil der Körper die Sonne braucht, um das für den Knochenaufbau wichtige Vitamin D herzustellen. Zuviel Sonne erhöht jedoch das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.

Messungen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben ergeben, dass Winzer und ihre Mitarbeiter besonders gefährdet sind, weil sie der Sonneneinstrahlung während der Arbeit in den Weinbergen oft über viele Stunden ausgesetzt sind. Ihre Belastung durch die hautschädigenden ultravioletten Strahlen des Sonnenlichtes (UV-Strahlen) ist fast dreimal so hoch wie die Belastung eines bundesdeutschen Durchschnittsbürgers. Deshalb müssen Winzer für sich und ihre Mitarbeiter geeignete Maßnahmen ergreifen, um gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren

Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgeber sind besonders in der Verantwortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und alle weiteren im Weinberg Beschäftigten die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen. Winzer sollten die Schattenregel kennen und beherzigen: Um die Mittagszeit, wenn der eigene Schatten kleiner ist als der eigene Körper, steht die Sonne besonders hoch. Wer in dieser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrandrisiko und damit auch sein Hautkrebsrisiko.  Die SVLFG rät deshalb, Arbeiten im Weinberg an sonnigen Tagen nur dann in der Mittagshitze auszuführen, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können. Dazu gehört vor allem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen generell im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände. Wer Kleidung aus synthetischen Fasern bevorzugt, sollte wissen, dass diese nicht den gleichen Sonnenschutz bieten wie gewaschene Baumwolle. Ausnahmen sind speziell gekennzeichnete Textilien mit UV-Schutz.

Sonnencreme – viel hilft viel

Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch genug ist und die Creme großzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von mindestens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Nacken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, können so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert übrigens die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene, maximal geschützte Zeit in der Sonne nicht. Für die empfindlichen Lippen gibt es Pflegestifte mit Sonnenschutz.

Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung

Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Die Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus bezahlt. Fragen Sie Ihren Hausarzt. Er wird die Untersuchung selbst vornehmen oder Sie an einen Facharzt überweisen.

Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs

Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jahren auf. Es gibt verschiedene Formen. Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig, es gibt auch wirksame konservative Behandlungsmethoden. Oft kann zum Beispiel auch schon das Auftragen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, wird der behandelnde Hautarzt zusammen mit dem Patienten aufgrund der individuellen Situation entscheiden.

Sonnenschutzinformationen online

Die SVLFG hat für ihre Versicherten auf der Internetseite www.svlfg.de unter dem Suchbegriff „Sonnenschutz“ Tipps und eine ausführliche Informationsbroschüre zu dem Thema online gestellt. Unter dem Suchbegriff „Gefährdungsbeurteilung Weinbau Außenwirtschaft“ gibt es  außerdem eine Mustergefährdungsbeurteilung für Winzer, die auch den Sonnenschutz berücksichtigt.

Die Messungen der SVLFG haben ergeben, dass Winzer der Sonneneinstrahlung im Durchschnitt fast dreimal so stark ausgesetzt sind wie andere bundesdeutsche Bürger (Grafik: SVLFG)