Unterweisungshilfen in Fremdsprachen

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz bei anstehenden Arbeiten unterweisen. Diese mindestens einmal jährlich durchzuführende Arbeitgeberpflicht ist dann schwierig, wenn ausländische Arbeitnehmer die deutsche Sprache nicht oder nur teilweise beherrschen.

Die SVLFG stellt hier Unterweisungshilfen in polnischer, russischer und rumänischer Sprache bereit.