Bundeseinheitliche Einreisebestimmungen ab 13. Mai 2021
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) erlassen, die bereits ab dem 13. Mai 2021 gilt. Sie bündelt die Regelungen zur Einreise-Quarantäne, zur Nachweispflicht (Negativtest, Impfnachweis, Genesenennachweis) und zur Anmeldepflicht. Die Bayerische Staatsregierung hat die bayerische Einreise-Quarantäneverordnung dementsprechend außer Kraft gesetzt. Es gilt somit nur noch die neue Bundesverordnung. Maßgebliche Gebietseinstufungen Maßgeblich sind die Einstufungen als Risiko-, [...]
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