Eintragung von kleineren geografischen Einheiten („Gewanne“)
Kleinere geografische Einheiten, sogenannte "Gewanne", sind eine zusätzliche Kennzeichnungsmöglichkeit zur Einzellage. Aktuell sind bereits über 30 "Gewanne" in der Weinbergsrolle eingetragen. Die Verwendung von Gewann-Bezeichnungen ist gesetzlich geregelt (BayWeinRAV Art. 19 Abs. 11): Die Bezeichnung ist in der Weinbergsrolle eingetragen zulässige Rebsorten: Silvaner, Riesling, Weißer Burgunder, Gewürztraminer, Spätburgunder natürlicher Alkoholgehalt: mind. 12,0 % vol. Erntemenge max. 66 hl/ha (Gewannbezogen dokumentiert) [...]
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