Neue E-Mail Adresse der SVLFG zur Meldung von Saisonarbeitskräften
Betriebe, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen wollen, müssen diese Personen vor ihrer Ankunft in Bayern beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt und der SVLFG anmelden. Die E-Mail Adresse der SVLFG hat sich geändert. Ab […]
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